Besteht ein Versicherungsanspruch im Falle eines Einbruchs?
1. Es muss ein mindestens 5-stiftigen Schließzylinder verbaut sein.
2 . Der Schließzylinder darf außen nicht mehr als 3 mm überstehen.
3. Die Tür muß abgeschlossen sein und darf nicht nur zugezogen sein.
Lassen Sie sich das am besten von einem Experten einbauen.
Im Schadensfall sind Sie auf der sicheren Seite.
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Oft erkennt man den Einbruch am Schließblech und am Holzrahmen.